Neue Rechtslage: Jetzt kommt die Cloud
Der seit dem 09.11.2017 gültige neue § 203 StGB ist ein echter Gewinn für Versicherungen, Steuerberater und Apotheken. Denn er regelt den Zugriff durch Dritte auf geschützte Informationen. Nun können auch diese zu besonderer Geheimhaltung verpflichteten Anwender Cloud Lösungen verwenden und externe Dienstleister mit deren Betrieb bzw. Bearbeitung beauftragen.